UV-Strahlung in Solarien (2023)

UV-Strahlung in Solarien (1)

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Das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Strahlenschutz raten dringend von der Nutzung von Solarien ab. Kindern und Jugendlichen ist die Nutzung von Solarien bereits seit 2009 gesetzlich verboten. Aber auch Erwachsenen empfiehlt das Bundesumweltministerium angesichts der gesundheitlichen Risiken auf die Nutzung von Solarien zu verzichten.

Solarien sind UV-Bestrahlungsgeräte, die zur kosmetischen Bestrahlung der Haut genutzt werden. Diese künstlich erzeugte UV-Strahlung ist ebenso wie die natürliche UV-Strahlung durch die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), einer Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), als krebserregend für den Menschen in die höchste Krebsrisikostufe eingeordnet worden. UV-Strahlung ist die Hauptursache für Hautkrebs. Darüber hinaus schädigt UV-Strahlung die Augen. Eine übermäßige UV-Strahlung sollte daher vermieden werden. Auf künstliche UV-Strahlung, wie sie in Solarien verwendet wird, sollte am besten ganz verzichtet werden. Dies gilt umso mehr für Kinder und Jugendliche, da ihre Augen und Haut empfindlicher gegenüber UV-Strahlung sind als die Erwachsener. Eine UV-Überbelastung in Kindes- und Jugendalter erhöht das Hautkrebserkrankungsrisiko im Erwachsenenalter.

Daher empfiehlt die WHO die Nutzung von Solarien zu kosmetischen Zwecken zu verbieten oder zumindest zu beschränken und zu regulieren.

Die deutsche Strahlenschutzkommission hat sich bereits 2006 klar für ein Verbot der Nutzung von Solarien durch Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ausgesprochen und rät in ihrer Empfehlung von 2016 allgemein von einer Nutzung von Solarien ab.

Rechtliche Regelungen zu künstlicher UV-Strahlung

Um die von Solarien ausgehenden Gesundheitsgefahren zu minimieren, hat die Bundesregierung rechtliche Regelungen zum Schutz vor schädlichen Wirkungen von künstlich erzeugter UV-Strahlung erlassen.

Weil UV-Strahlung für Minderjährige ein besonders hohes Gesundheitsrisiko darstellt, wurde – den Forderungen internationaler Gesundheitsexperten entsprechend – 2009 die Nutzung von Solarien für Minderjährige verboten (Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) Paragraf 4).

  • Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen Gesetz

Da die Nutzung eines Solariums auch für Erwachsene eine Gefährdung bedeutet, regelt die UV-Schutz-Verordnung seit 2012 Qualitätsanforderungen, deren Einhaltung die Betreiber eines Solariums sicherstellen müssen.

UV-Schutz-Verordnung

Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung (UVSV)) gilt für den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten, die zu kosmetischen Zwecken oder für sonstige Anwendungen am Menschen außerhalb der Heil- oder Zahnheilkunde gewerblich oder im Rahmensonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen eingesetzt werden.

  • UV-Schutz-Verordnung Verordnung

Die Verordnung sieht die Einhaltung bestimmter technischer Anforderungen vor. Beim Betrieb des Solariums darf eine maximale Bestrahlungsstärke nicht überschritten werden. Zudem muss das Solarium unter anderem über eine Notabschaltung verfügen sowie über eine Markierung für den einzuhaltenden Mindestabstand. Die Solarien sind von speziell geschultem Personal zu beaufsichtigen. Wesentliche Aufgabe des Fachpersonals ist es zudem, Nutzerinnen und Nutzern eine fachkundige Beratung anzubieten. Diese umfasst die Bestimmung des Hauttyps, die Empfehlung eines Dosierungsplans sowie den Hinweis auf die Gesundheitsschädlichkeit vonUV-Strahlung. Bei entsprechend empfindlichem Hauttyp soll von einer Nutzung des Solariums abgeraten werden. Für das Beratungsangebot darf kein zusätzliches Entgelt verlangt werden. Das Tragen einerUV-Schutzbrille ist dringend erforderlich. Diese muss Nutzerinnen und Nutzern vom Personal angeboten werden. Für dieUV-Schutzbrille darf ebenfalls kein zusätzliches Entgelt verlangt werden.

  • Fachmodul Zertifizierung UVSV Downloadseite

Der Vollzug der UV-Schutz-Verordnung obliegt den Bundesländern. Das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Strahlenschutz unterstützen dabei in Fragen der Auslegung der UV-Schutz-Verordnung. Konkrete Vollzugsfragen beziehungsweise Hinweise auf Verstöße gegen die UV-Schutz-Verordnung sind an die zuständigen Vollzugsbehörden beziehungsweise an die zuständigen Landesministerien zu richten.

  • Zuständige Behörden in den Bundesländern Themenseite

https://www.bmuv.de/WS7042

FAQ Solarium

Was empfehlen das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Strahlenschutz im Hinblick auf die Nutzung von Solarien?

Das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Strahlenschutz raten dringend von der Nutzung von Solarien ab. Kindern und Jugendlichen ist die Nutzung von Solarien bereits seit 2009 gesetzlich verboten. Aber auch Erwachsenen empfiehlt das Bundesumweltministerium angesichts der gesundheitlichen Risiken auf die Nutzung von Solarien zu verzichten.

Stand: 19.05.2023

Ist die Nutzung eines Solariums für einen Minderjährigen erlaubt, der ein ärztliches Attest vorlegt, mit dem ihm UV-Strahlung verschrieben wird?

Nein, Paragraf 4 NiSG verbietet die Nutzung von Solarien durch Minderjährige, ohne Ausnahmen zuzulassen. Eine aus medizinischer Sicht notwendige UV-Bestrahlung darf bei einem Minderjährigen nur durch den (Haut-)Arzt selbst vorgenommen werden.

Stand: 19.05.2023

  • Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG)

Welche Konsequenz hat ein Verstoß gegen das Nutzungsverbot von Solarien für Minderjährige?

Der Minderjährige selbst wird nicht bestraft. Der Betreiber des Solariums, das der Minderjährige genutzt hat, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000Euro belegt werden.

Stand: 19.05.2023

Ist die Nutzung eines Solariums für einen Minderjährigen erlaubt, der eine schriftliche Erlaubnis seiner Eltern vorlegt?

Nein, Paragraf 4 NiSG verbietet die Nutzung von Solarien durch Minderjährige, ohne Ausnahmen zuzulassen. Dieses Nutzungsverbot kann daher nicht von den Eltern – etwa durch eine ausdrückliche Einwilligung – aufgehoben werden.

Stand: 19.05.2023

  • Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG)

Wer ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der UV-Schutz-Verordnung und des Nutzungsverbots für Minderjährige?

Die Bundesländer bestimmen, wer die Einhaltung der UV-Schutz-Verordnung und des Nutzungsverbots für Minderjährige in ihrem jeweiligen Gebiet überwacht. Konkrete Vollzugsfragen beziehungsweise Hinweise auf Verstöße gegen rechtliche Regelungen sind an die zuständigen Vollzugsbehörden beziehungsweise an die zuständigen Landesministerien zu richten.

  • Liste der zuständigen Vollzugsbehörden und Landesministerien

Warum bräunen einige Menschen schneller als andere?

Wie schnell die Haut bräunt und wie braun die Haut wird, hängt von dem vorhandenen Hautfarbstoff Melanin ab. Bei einigen Menschen ist dessen Produktion eingeschränkt (Hauttyp I und II), wodurch beispielweise keine (Hauttyp I) oder nur eine langsame (Hauttyp II) Bräunung erfolgen kann. Dafür tritt schnell entweder immer (Hauttyp I) oder häufig (Hauttyp II) ein Sonnenbrand auf. Hauttyp III und IV weisen eine normale Produktion des Hautfarbstoffs Melanin auf und können bräunen. Sonnenbrände treten bei normaler Besonnung der Haut manchmal oder eher selten auf.

Stand: 19.05.2023

Ist es sinnvoll, sich vor dem Urlaub im Solarium "vorzubräunen"?

Nein. Selbst wer mit Hilfe des Solariums gebräunt in den Urlaub fährt, ist vor Sonnenbrand nicht ausreichend geschützt, denn auch gebräunte Haut bietet keinen Schutz vor Erbgutschäden. Das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, besteht trotzdem und wird durch den Solarienbesuch weiter erhöht.

Stand: 19.05.2023

Welche Medikamente steigern die Empfindlichkeit gegenüber UV-Strahlung?

Einige Wirkstoffe können die Lichtempfindlichkeit der Haut steigern oder lichtbedingte Aller-gien auslösen. Da es eine Vielzahl von Medikamenten gibt, die solche Wirkstoffe enthalten, und immer wieder neue Medikamente auf den Markt kommen, sollten Menschen, die Medikamente einnehmen, vor dem Sonnenbaden den behandelnden Arzt hierzu befragen. Beispiele solcher Medikamente sind unter anderem Antibiotika oder die Antibabypille.

Stand: 19.05.2023

Hat UV-Strahlung auch positive Wirkungen?

Durch UV-Strahlung kann der Körper das von ihm benötigte Vitamin D3 bilden. Dies ist die einzige nachgewiesene positive Wirkung der UV-Strahlung. Dieser Prozess wird ausschließlich durch UV-B-Strahlung ausgelöst, deren Anteil im Solarium verglichen mit natürlichem Sonnenlicht gering ist. Ein fachübergreifender wissenschaftlicher Diskurs, der vom Bundesamt für Strahlenschutz zusammen mit dem UV-Schutz-Bündnis durchgeführt wurde, führte zu der wissenschaftlich fundierten Empfehlungen, dass es für eine ausreichende Vitamin-D-Synthese genügt, Gesicht, Hände und Arme unbedeckt und ohne Sonnenschutz zwei- bis dreimal pro Woche der Hälfte der minimalen sonnenbrandwirksamen UV-Dosis (0,5 MED) auszusetzen, also der Hälfte der Zeit, in der man sonst ungeschützt einen Sonnenbrand bekommen würde. Beispielsweise bedeutet dies für Menschen mit Hauttyp II bei hohen sonnenbrandwirksamen UV- Bestrahlungsintensitäten (UV-Index 7) eine theoretische und rein rechnerisch abgeleitete Bestrahlungszeit von circa 12 Minuten.

Stand: 19.05.2023

Ist natürliches Sonnenlicht genauso gefährlich wie UV-Strahlung in einem Solarium?

Die Wirkung der natürlichen UV-Strahlung der Sonne unterscheidet sich in nichts von der Wirkung künstlich erzeugter UV-Strahlung wie beispielsweise in Solarien. UV-Strahlung jeglicher Herkunft kann Ursache für sofort auftretende Schädigungen sein, wie beispielsweise Sonnenbrand oder an den Augen von Binde- und Hornhautentzündungen, und Folgeschäden wie vorzeitige Hautalterung, Grauer Star (Linsentrübung) und Krebserkrankungen der Haut und an den Augen. Entsprechend ist ein bewusster Umgang mit natürlicher wie künstlicher UV-Strahlung unerlässlich. Es gilt: wer sich UV-Strahlung in Maßen aussetzt und dabei den Schutz der Haut und der Augen nicht vernachlässigt, braucht die schädlichen Wirkungen der UV-Strahlung nicht zu fürchten. Natürliche UV-Strahlung entspricht den Bedürfnissen des Menschen allerdings besser als künstlich erzeugte UV-Strahlung. Zudem ist die für UV-Bestrahlungsgeräte zugelassene maximale Bestrahlungsstärke von 0,3 Watt pro Quadratmeter (W/m2) sehr hoch. Sie entspricht einem UV-Index von 12, was mit der Intensität der Äquatorsonne mittags bei wolkenlosem Himmel gleichzusetzen ist. Ab einem UV-Index von 11 gilt die UV-Belastung als "extrem".

Stand: 19.05.2023

Welche Gefahr droht bei der Nutzung von Solarien?

Sowohl durch die natürliche UV-Strahlung der Sonne wie auch durch künstlich erzeugte UV-Strahlung durch Solarien bestehen gesundheitliche Risiken. Neben den akut auftretenden Schädigungen der Haut wie Sonnenbrand ist UV-Strahlung Hauptursache für Hautkrebs. UV-Strahlung wird von der Weltgesundheitsorganisation in die Gruppe der am stärksten krebserregenden Stoffe eingeordnet. Im Jahr 2018 sind um die 220.000 Menschen in Deutschland an Hautkrebs (malignes Melanom und nicht-melanotischer Hautkrebs) erkrankt, mit steigender Tendenz. Für rund 4.000 Menschen jährlich verläuft die Krankheit in Deutschland tödlich. Außerdem fördert UV-Strahlung die Hautalterung. Schließlich kann UV-Strahlung Augenerkrankungen wie Hornhautentzündungen und grauen Star auslösen.

Stand: 19.05.2023

Wie erfahre ich mehr darüber, welche Sonnenstudios die rechtlichen Anforderungen einhalten?

Solarienbetreiber haben die Regelungen des seit 2009 geltenden Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) und der seit 2012 geltenden UV-Schutz-Verordnung einzuhalten. Die Verordnung regelt Anforderungen wie zum Beispiel die maximale Bestrahlungsstärke von Solarien. Ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, kann mithilfe des Solarien-Checks überprüft werden.

Stand: 19.05.2023

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Author: Edmund Hettinger DC

Last Updated: 30/04/2023

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